Amtsgericht Oschersleben
Das Amtsgericht Oschersleben ist eines von 25 Amtsgerichten im Land Sachsen-Anhalt.
Im Jahr 1898 wurde der Bau des Gerichtsgebäudes beschlossen. Um das Jahr 1907 wurde dann das Hauptgebäude des Amtsgerichts in Betrieb genommen. Das Hauptgebäude wurde im Stil der Neorenaissance als Klinkerbau errichtet. Auf der imposanten Eingangstür befindet sich eine geschnitzte Darstellung des Stadtsiegels, welches mit seinen zwei gekreuzten Schlüsseln und drei Rohrkolben seit 1633 verwendet wird.
Im Jahr 2009 entstand, durch das Zusammenlegen mit dem Amtsgerichts Wanzleben-Börde, ein freistehender Neubau.
Zum Amtsgericht Oschersleben gehört u.a. eine Rechtsantragstelle, in der Bürger*innen in ausgewählten Angelegenheiten Anträge stellen können. Eine anwaltliche Vertretung ist hierfür nicht erforderlich. Die Rechtsantragstelle ist geöffnet im Zeitraum montags bis freitags zu den ausgewiesenen Sprechzeiten.
Einlasskontrolle
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Alle Besucher werden darauf hingewiesen, dass Waffen oder andere gefährliche Gegenstände grundsätzlich nicht mit ins Gericht gebracht werden dürfen.
Behindertengerechter Zugang
Bei dem Hauptgebäude des Amtsgerichts Oschersleben handelt es sich um ein altes Gebäude. Es bietet daher leider keine guten Einrichtungen für behinderte Mitbürger*innen.
Vor dem Haupteingang befindet sich eine Klingel mit Wechselsprechanlage. Eine Behindertentoilette befindet sich ebenerdig im neuen Nebengebäude.
Die Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts sind bemüht, jedem Bürger*innen den Aufenthalt im Gericht so angenehm wie möglich zu machen und stehen auf Wunsch mit Rat und Tat zur Seite.