Hausanschrift
Amtsgericht Oschersleben
Gartenstraße 1
39387 Oschersleben (Bode)
Interimsgebäude: Amtsgericht Oschersleben
An der Wasserrenne 4
39387 Oschersleben (Bode)
Postanschrift
Amtsgericht Oschersleben
Postfach 100250
39382 Oschersleben (Bode)

Telefon/Telefax
Grundsätzlich können aus Datenschutzgründen keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen erteilt werden.
Sofern verfahrensbeteiligte Privatpersonen Auskünfte begehren, sind diese - im Regelfall über eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt - schriftlich einzuholen!
Telefon: 03949 910-6
Fax: 03949 910-888
Elektronische Nachrichten
ag-oc@justiz.sachsen-anhalt.de (für formlose Mitteilungen)
Beachten Sie bitte, dass Sie per einfacher E-Mail keine Schriftsätze und keine Antragsschriften einreichen können!
Dies gilt auch für sonstige Erklärungen, für die die Schriftform vorgeschrieben ist.

Über die allgemeine E-Mail-Adresse des Gerichts können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.
Eine formlose Übersendung von Dateien aller Art per E-Mail genügt nicht.
EGVP - Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach
Seit dem 01. Januar 2018 können elektronische Dokumente mit Anträgen und ähnlichen Erklärungen rechtsverbindlich eingereicht werden. Das Amtsgericht Oschersleben verfügt über ein Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), über das elektronische Post empfangen werden kann. Damit steht ein zusätzlicher Übertragungsweg zur Verfügung, der die bisherigen Übertragungswege ergänzt: Der Einwurf von formbedürftigen Erklärungen in den Gerichtsbriefkasten sowie deren Übersendung mit Briefpost oder mit Telefax bleiben weiter unverändert möglich. Die Einsendung nicht formbedürftiger Mitteilungen bleibt unberührt.
Die Änderungen zum 01. Januar 2018 gelten für alle Verfahren vor dem Amtsgericht Oschersleben, also insbesondere für das Zivilverfahren, das Familienverfahren, das Strafverfahren sowie - in weiten Teilen - für das Insolvenzverfahren (ausgenommen sind Insolvenztabellen und Verzeichnisse). Vollständig vom ERV ausgenommen ist das Verfahren in Bußgeldsachen nach dem OWiG.
Weitere Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz Sachsen-Anhalts finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis:
Es ist nicht zulässig, per Mail bei den Gerichten und Justizbehörden Sachsen-Anhalts eine Klage zu erheben, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt!
Für die Einreichung elektronischer Dokumente ist grundsätzlich das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) vorgesehen.
Bitte nutzen Sie deshalb in Rechtssachen grundsätzlich die Briefpost oder -soweit zulässig- das Telefax.