Erheblich eingeschränkter Dienstbetrieb vom 31.03.2025 bis 04.04.2025
In der Zeit vom 31.03.2025 bis 04.04.2025 ist wegen einer komplexen technischen Installation an beiden Standorten kein regulärer Dienstbetrieb möglich.
Durch die Umstellung wird keine Nutzung der Computertechnik möglich sein. Die Mitarbeitenden können nicht auf Daten zurückgreifen, also z.B. keine Ausfertigungen von Urteilen oder Beschlüssen erstellen, keine Auszüge erstellen, keine Daten erfassen, nicht nach dem Standort von Akten suchen etc.
Das Gericht ist nicht per Email erreichbar.
In dringenden Eilfällen werden Anträge handschriftlich aufgenommen und Beschlüsse handschriftlich verfasst. Ob ein solcher dringender Eilfall vorliegt, bestimmt der zuständige Entscheider (Richter oder Rechtspfleger).
Telefonisch und per Fax ist das Amtsgerichts erreichbar. Anträge per Fax können nur in dringenden Eilfällen bearbeitet werden.
Das Gericht ist über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erreichbar. Eine Bearbeitung eingehender Anträge kann nur in dringenden Eilfällen erfolgen.
Sprechzeiten
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sonderregelungen
Sonderregelung Nachlassgericht
Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich vor dem Besuch des Nachlassgerichts einen Termin telefonisch vereinbaren müssen!
Telefonnummer: 03949 / 910 - 703 oder 03949 / 910 - 764
Nachlasssprechzeiten:
Montag, Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 UHr
Hinweise
Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet bzw. Ihr Antrag noch in der Sprechzeit aufgenommen werden kann, erscheinen Sie bitte spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit.
Andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass - abhängig von der konkreten Situation bzw. wegen eines etwaigen großen Andrangs - Ihr Anliegen oder Antrag nicht mehr abschließend beschieden werden kann.