Sprechzeiten
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sonderregelungen
Sonderregelung Nachlassgericht
Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich vor dem Besuch des Nachlassgerichts einen Termin telefonisch vereinbaren müssen!
Telefonnummer: 03949 / 910 - 703
Nachlasssprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag während der Sprechzeiten
Hinweise
Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet bzw. Ihr Antrag noch in der Sprechzeit aufgenommen werden kann, erscheinen Sie bitte spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit.
Andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass - abhängig von der konkreten Situation bzw. wegen eines etwaigen großen Andrangs - Ihr Anliegen oder Antrag nicht mehr abschließend beschieden werden kann.