Binnenschiffsregister / Schiffsbauregister
Das Amtsgericht Magdeburg führt das Binnenschiffsregister sowie das Schiffsbauregister für die Länder Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen.
Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Eintragungen in das Binnenschiffsregister
Merkblatt zur Neuanmeldung (Link)
Antragsformular (Link)
Merkblatt zur Eintragung einer Veränderung (Link)
Antragsformular (Link)
Einsicht in das Binnenschiffsregister/Schiffsbauregister
Das Binnenschiffsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar.
Das Schiffsbauregister darf nur eingesehen werden, wenn ein berechtigtes Interessen dargelegt
wird.
Registerauszüge
Auszüge aus dem Binnenschiffsregister können bei der Geschäftsstelle telefonisch oder schriftlich
beantragt werden. Ein beglaubigter Ausdruck kostet 20,00 €, ein einfacher unbeglaubigter Ausdruck
kostet 10,00 €.
Der Antrag auf Erteilung eines Auszuges aus dem Schiffsbauregister kann schriftlich (auch per
Telefax) unter Angabe des berechtigten Interesses mit Unterschrift des Antragstellers und einer
Kopie des Personalausweises gestellt werden. Ein beglaubigter Ausdruck kostet 20,00 €, ein
einfacher unbeglaubiger Ausdruck kostet 10,00 €.