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Zuweisung von Geldauflagen an Vereine

Sind Sie vertretungsberechtigtes Organ eines als gemeinnützig anerkannten Vereins und daran interessiert, Geldbeträge zugewendet zu erhalten, können Sie sich mit Ihrem Verein in einer vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg geführten Liste registrieren lassen. Nach Eintragung in die Liste erhalten alle Strafrichterinnen und Strafrichter Ihre Daten und können Sie als Empfänger von Geldbeträgen vorsehen. Einen Rechtsanspruch auf Zuweisung von Geldbeträgen gibt es nicht. Für Einzelheiten wird auf das Merkblatt des Oberlandesgerichts verwiesen.